Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Dezember 2024)
§1 Geltungsbereich
Für Lieferungen und Leistungen aus dem Hause THIELE-WERBUNG GmbH gelten nachstehende Geschäftsbedingungen und -bestimmungen. Sie werden durch die Erteilung eines Auftrages vom Auftraggeber anerkannt. Mündliche Absprachen bedürfen, zur verbindlichen Ausführung, der schriftlichen Bestätigung durch die THIELE-WERBUNG GmbH.
§2 Angebote + Preise
Angebote der THIELE-WERBUNG GmbH sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns.
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.
Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer aktuellen Stundensätze, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages, unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich, sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
An Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, und sonstigen Unterlagen behält sich die THIELE-WERBUNG GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Gleiche gilt auch für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Vor ihrer Weitergabe an Dritte, bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Die THIELE-WERBUNG GmbH behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben, bzw. den Vertragspartner als Referenz zu nennen.
§4 Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
Für alle von der THIELE-WERBUNG GmbH angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.
Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
§5 Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen der THIELE-WERBUNG GmbH sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Anlagen, die einschließlich Montage verkauft werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne das Verlegen der Niederspannungsleitung, Erdschutzleitung, Leerrohre, Leerrohre für Hochspannungszu- und -verbindungsleitungen, Schaltgeräte sowie ohne Gerüst-, Kranund/ oder Hubwagengestellung und sich daraus ableitender Sondernutzungsgebühren sowie Absperrmaßnahmen etc. Etwa anfallende Fundament- (Erd und Beton), Maurer-, Putz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sowie statische Nachweise sind im Preis- und Lieferumfang nicht enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Die in statischer Hinsicht ausreichenden baulichen Montagevoraussetzungen sind vom Besteller zu gewährleisten. Mehrkosten, die sich durch zum Zeitpunkt der Angebotsangabe nicht vorhergesehene Montageschwierigkeiten (vorgehängte Fassaden, Hohlmauerwerk u.ä.) oder durch Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen ergeben, gehen zu Lasten des Bestellers.
Soweit der Lieferer für den Besteller behördliche Genehmigungen oder Genehmigungen Dritter beantragt, handelt er lediglich im Auftrage und in Vollmacht des Bestellers. Die Auftragsabwicklung regelt sich wahlweise nach getroffener Vereinbarung. "A" Den Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung haben wir in Ihrem Namen (im Namen Ihres Kunden) bei der zuständigen Baubehörde gestellt. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden wir die Fertigung aufnehmen.
"B" Den Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung haben wir in Ihrem Namen (im Namen Ihres Kunden) bei der zuständigen Baubehörde gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit Ihres Auftrages werden wir die Werbeanlage bereits fertigstellen und montieren, ohne dass eine Genehmigung vorliegt. Der Ordnung halber weisen wir aber darauf hin, dass auf uns, für den Fall, dass daraus Schwierigkeiten mit der Behörde erwachsen, in keiner Form Regress genommen werden kann. Etwaige Geldbußen, z.B. der Baubehörde, sind im Innenverhältnis vom Besteller zu tragen.
"C" Die bauamtlichen Formalitäten werden von Ihnen erledigt. Wir setzen in allen Punkten voraus, dass zum Zeitpunkt der Montage die Genehmigung vorliegt. Sollte eine Genehmigung nicht erteilt worden sein, so weisen wir darauf hin, dass die THIEL-WERBUNG GmbH in keiner Form Regress genommen werden kann. Etwaige Geldbußen, z.B. der Baubehörde, sind vom Kunden zu tragen.
§6 Lieferung
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit, setzt die Abklärung aller technischen Fragen, sowie die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus.
Für die Fertigung und Lieferung ist der Wortlaut unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Sollte die Auftragsbestätigung Fehler aufweisen, so sind diese unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Besteller nicht innerhalb von 2 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung, dieser Verpflichtung nach, dann gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Besteller als genehmigt. Bei kurzfristigen Terminaufträgen haben Beanstandungen seitens des Bestellers unverzüglich zu erfolgen.
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf das Verschulden der THIELE-WERBUNG GmbH zurückzuführen ist. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dessen Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Geraten wir, aus Gründen die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des Lieferungsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Für Transportschäden haftet die THIELE-WERBUNG GmbH nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
Eine Rücknahmepflicht unserer Verpackungen durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht.
Für die Einlagerung von Kundenteilen (alt und neu) berechnen wir eine Lagergebühr von 2% vom Warenneuwert je angefangenen Monat.
§7 Anlieferung von Kundeneigentum
Die Anlieferung von Kundeneigentum/Kundenfahrzeugen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Firma THIELE-WERBUNG ist an beiden Standorten (Eggertstrasse 4+10) rund um die Uhr alarmgesichert und videoüberwacht. Wir behandeln angeliefertes Kundeneigentum äußerst pfleglich und haften nicht für mutwillige Zerstörung oder Verlust.
Eine Versicherung für Kundeneigentum gegen z.B. Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden besteht seitens der THIELE-WERBUNG GmbH nicht.
§8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens am Tag des angegebenen Zahlungszieles zu erfolgen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert.
Bei Zahlungsverzug berechnet die THIELE-WERBUNG GmbH eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Bei größeren Aufträgen oder geleisteten Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die THIELE-WERBUNG GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Lieferungsgegenstand zurückzunehmen. Der Zurücknahme des Lieferungsgegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Lieferungsgegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Lieferungsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - abzurechnen.
§10 Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haftet die THIELE-WERBUNG GmbH nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Unserer Pflichtverletzung steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder unseres Erfüllungsgehilfen gleich.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus grob fahrlässiger Pflichtverletzung beträgt 12 Monate, berechnet ab dem schädigenden Ereignis, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Rede stehen.
Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
§11 Gewährleistung und Garantie
Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler in Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei der THIELE-WERBUNG GmbH vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
Von der Firma THIELE-WERBUNG GmbH genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat ggf. durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.
Für Teil- und Vollfolierungen gelten unsere „Garantieleistungen für Teil- und Vollfolierungen“.
Für Folien auf Flachglas gelten unsere „Garantieleistungen für Flachglas-/ Sonnenschutzund Sicherheitsfolien.
§12 Rücktritt vom Kaufvertrag
Umtausch/Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
§13 Abwehrklausel
Für alle mit der THIELE-WERBUNG GmbH geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§14 Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern die Geschäftsbedingungen der THIELE-WERBUNG GmbH nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
§15 Gerichtsstand-Erfüllungsort
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Paderborn; die THIELE-WERBUNG GmbH jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes sowie des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes (CISG).